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Seit Anfang 2008 werden sukzessive europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
Als Kunden der VR Bank Pinneberg eG profitieren Sie von Anfang an von Single Euro Payment Area oder kurz: SEPA. Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt dahin war die Euro-Bargeld-Einführung 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standard-Überweisung. Auch die VR-BankCard (mit dem Maestro-Logo) wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert.
Aber noch fehlen einheitliche europäische Verfahren für den Zahlungsverkehr. Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Die Volksbanken Raiffeisenbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die technische Infrastruktur für die neuen SEPA-Verfahren umzusetzen. Wir werden Ihnen die neuen europäischen Instrumente für den Zahlungsverkehr pünktlich ab Anfang 2008 zur Verfügung stellen. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit uns sind Sie bereit für SEPA.
Die Euro-Überweisung als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen des Überweisenden und Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.
Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen einheitliche Regeln gelten. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig.
Bankkarten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.
Sie können die neuen SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird die Mobilität der Kunden im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter werden Sie gerne genauer informieren und zu den aktuellen Entwicklungen beraten.
Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten. Auch die Schweiz wird in Zusammenhang mit SEPA immer wieder genannt. Für die geplante SEPA-Teilnahme müsste die Schweiz jedoch noch entsprechende europäische Rechtsvorschriften einführen. Bis auf Weiteres gehört die Schweiz deshalb nicht zur SEPA.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes ist Teil der Umsetzung des EU-Binnenmarktes seit 1992. Während einer Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon wurde beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.
Der Verwendung der Euro-Lastschrift stehen zurzeit noch laufende rechtliche Umsetzungs-Maßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei den Volksbanken Raiffeisenbanken ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.
Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.