Bismarckstr. 11-13, 25421 Pinneberg
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Auch die VR Bank hat im Laufe des I. Quartals 2010
begonnen, zur Umsatzsteuer zu optieren. Die
Umsatzsteuer stellt für ein Unternehmen in der
Regel lediglich einen durchlaufenden Posten dar,
weil sie als Vorsteuer im Rahmen der
Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber
dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.
Für die VR Bank Pinneberg eG trägt die Option zur Umsatzsteuer dazu bei, die Kostenstrukturen zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit für ihre Kunden weiter zu verbessern.
Die Steuerberater in unserem Geschäftsgebiet haben wir bereits im September 2009 im Rahmen des regelmäßigen Steuerberaterforums über diese Maßnahme informiert.
Künftig werden wir Bankdienstleistungen mit Umsatzsteuer belegen, soweit wir diese Leistungen an Geschäftskunden erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Sollzinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Nebenleistungen werden wir demzufolge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) berechnen.
Da bei Einzelunternehmern (z.B. selbstständige Handwerker, Kaufleute, usw.) nicht immer bekannt ist, ob einzelne Kredite oder Konten ganz oder zum Teil für Privatzwecke bzw. nicht für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich des Unternehmens verwendet werden und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist gegebenenfalls der Rat Ihres Steuerberaters einzuholen.
Ihre Einverständniserklärung erhalten Sie hier auf unserer Homepage oder direkt von Ihrem Firmen- oder Gewerbekundenbetreuer. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern!